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Gegen das Staatsschutzgesetz!

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Die Abstimmung

Nach der Präsentation der ersten Gesetzesvorlage zum PStSG im Frühjahr 2015 sah es zunächst danach aus, als bestünde nur unter den Abgeordneten der ÖVP eine geschlossene Mehrheit für das neue Staatsschutzgesetz. Zur Beschlussfassung im Plenum des Nationalrates war keine Zwei-Drittel-Mehrheit (⅔) notwendig; bereits eine qualifizierte Mehrheit mit einem Quorum von 50% (½) reichte aus.

Da die SPÖ noch im Herbst 2015 ohne gemeinsame Festlegung in der Öffentlichkeit auftrat, schien die Verhinderung des Gesetzesentwurfs in seiner vorliegenden Form nicht unwahrscheinlich. Erst mit der Abstimmung im Plenum war es möglich, die Abgeordneten in die drei Teams Bürgerrechte, Überwachung und Enthaltung zu unterteilen. Die folgenden Tortendiagramme stellen diesen Sachverhalt graphisch dar. Das Staatsschutzgesetz wurde am 27. Jänner 2016 in der ersten Kammer des Parlaments beschlossen und tritt daher mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Der Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich wird deshalb den angekündigten Weg über den Verfassungsgerichtshof einschlagen.

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